Hausordnung
Um allen Gästen einen harmonischen und angenehmen Aufenthalt im Brüninghaus zu ermöglichen, wollen wir mit dieser Hausordnung auf einige Grundregeln des Hauses hinweisen. Erinnert sei hier besonders an die Aufsichts- und Fürsorgepflicht für die Gruppe, die dem verantwortlichen Gruppenleiter (nicht der Hausleitung) obliegt. Bitte denken Sie daran: Wir sind ein Jugendgästehaus für Schulklassen, Vereine sowie Kinder- und Jugendgruppen deswegen sind unsere erwachsenen Gäste aufgefordert, hier mit gutem Beispiel voranzugehen. Für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sind die jeweiligen Gruppenleiter verantwortlich.
Leitfaden von A – Z
- Anreise: Am Anreisetag steht Ihnen ein Tagesraum in der Regel ab Ihrer Ankunft zur Verfügung, die Schlafräume jedoch frühestens ab 14.00 Uhr.
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Abfall/Müll: Helfen Sie mit, Müllberge zu vermeiden und die Umwelt zu schützen. Eine saubere Mülltrennung ist die Voraussetzung, dass uns und Ihnen keine Extra-Kosten entstehen und die Materialien wiederverwertet werden können. Wir sammeln Papier, Essensreste und Grüner Punkt getrennt vom Restmüll. Entsorgen Sie am Abreisetag bitte jeglichen Müll sortenrein in die dafür vorgesehenen Container. Das anfallende Altglas bitte selbst in öffentliche Altglas-Container entsorgen.
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Abreise: Bitte räumen Sie Ihre Schlafräume bis 09:30 Uhr, ziehen Sie die Bettwäsche ab und geben Sie geliehenes Material an die Hausleitung. Leeren Sie bitte die Mülleimer in den Belegungszimmern und sortieren Sie die Abfälle in die Container (siehe auch „Abfall/Müll“). Bitte fegen Sie die Flure und die genutzten Tagesräume. Küche, Geschirr und Küchenutensilien bitte komplett reinigen und in trockenem Zustand zurückstellen. Reinigungsgeräte erhalten Sie beim Personal. Wir sind bemüht am Abreisetag mit dem verantwortlichen Leiter der Gastgruppe die Zimmer und Räume abzunehmen und erstellen ein Abreiseprotokoll. Dieses ist Grundlage zur Erstellung der Rechnung. Eventuell entstandene Schäden berechnen wir oder ziehen den Verursacher gegebenenfalls zur Instandsetzung (Entfernung von Bemalungen usw.) heran. Sind die Zimmer nicht in sauberem oder ordnungsgemäßem Zustand, kann eine Endreinigungspauschale von zehn Euro je Zimmer erhoben werden. Geben Sie bitte alle ausgeliehenen Geräte, Spiele und Schlüssel wieder die Hausleitung ab.
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Aufenthalt im Freien: Der Innen-Hof steht den Gästen jederzeit zur Verfügung. Allerdings sind dort aus Platzgründen und wegen der vielen Glasscheiben alle Ballspiele nicht gestattet; dafür kann die Wiese hinter der Zuschauertribüne (Otto-Dölle-Stadion) genutzt werden. Die Nutzung der Anlagen des TuS Aschendorf e.V. (Fußballplätze) ist grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache erlaubt. Eine Feuerstelle (Grill) ist vorhanden. Unsere Außenanlagen sind bei der Abreise sauber zu hinterlassen.
- Bettwäsche: Es ist grundsätzlich dreiteilige Bettwäsche zu benutzen. Schlafsäcke sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Die Bettwäsche kann selbst mitgebracht oder bei uns entliehen werden (siehe Preisliste).
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Einrichtung: Jegliches Umstellen von Einrichtungsgegenständen ist im Vorfeld mit der Hausleitung abzusprechen. Vor der Abreise ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Die Inneneinrichtung des Hauses darf grundsätzlich nicht im Freien benutzt werden. Schäden sind sofort zu melden.
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Energiesparen: Lüften Sie bitte regelmäßig die Räume und schließen Sie danach die Fenster! Lassen Sie bitte kein unnützes Licht in den Schlaf-, Sanitär- (Duschen!) und Tagesräumen brennen (z.B. bei Abwesenheit). Die Dachfenster sind besonders pfleglich zu behandeln. Sie dürfen nur so weit geöffnet werden, dass sie in der Schrägstellung zum Dach offen sind. Beim Verlassen der Zimmer sind die Fenster wegen eines möglichen Regengusses zu schließen.
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Essen: Auf besondere Wünsche bei der Speiseplangestaltung (Vollverpflegung) – wie etwa vegetarische Kost oder Lunchpakete – gehen wir gerne ein, müssen dies aber mindestens eine Woche vor Ankunft wissen. Unsere Hauptmahlzeiten sind Frühstück, Mittag und Abendessen.
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Hausschuhe: Im gesamten Haus dürfen keine Straßenschuhe getragen werden. Wir bitten hier entsprechende Hausschuhe mitzubringen. Besondere Regelungen gelten nur für Tagungen, Seminare und Feste, bei denen es aufgrund der Zusammensetzung der Gäste nicht praktikabel ist, dass jeder Hausschuhe mitbringt. Für Schulklassen, Vereine und Jugendgruppen gilt jedoch stets: Hausschuhpflicht.
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Haftung: Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Einrichtungen des Hauses haftet die Gruppe, vertreten durch den verantwortlichen Gruppenleiter, in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
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Mängel und Schäden in den Zimmern und Gruppenräumen melden Sie uns bitte immer unverzüglich.
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Nachtruhe: Die allgemeine Nachtruhe insbesondere in den Außenbereichen gilt generell von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. In dieser Zeit sind Ruhestörungen der Anwohner durch Lärmbelästigungen jeglicher Art (insbesondere Musik, Gesang) zwingend zu vermeiden.
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Parkplätze: Für Ihre Fahrzeuge steht Ihnen eine Parkfläche vor dem Haus zur Verfügung. Für abgestellte Fahrzeuge übernimmt die „IJBB Brüninghaus e.V.“ keine Haftung.
- Rauchen und offenes Feuer (Kerzen): In allen Räumen ist das Rauchen verboten (Gesundheitsschutzgesetz). Offenes Feuer ist aus Gründen des Brandschutzes im Haus untersagt. Wurde in einem Raum entgegen der Hausordnung geraucht, stellen wir die Reinigung der dort befindlichen Einrichtung und Textilien (Vorhänge, Bettzeug, Polster) in Rechnung, mindestens jedoch 40 Euro/Zimmer.
- Reinigung: Alle benutzten Aufenthaltsräume müssen von den Gästen ausgekehrt werden. Die Schlafräume und die sanitären Einrichtungen (Toilette, Dusche, Waschräume) bitten wir aufgeräumt und sauber zu halten (siehe auch „Abreise“). Unser Hauspersonal ist berechtigt, Hygienekontrollen in allen Räumen durchzuführen.
- Selbstversorger: Selbstversorgergruppen haben die Möglichkeit, frische Backwaren über einen örtlichen Zulieferer zu bekommen. Bitte melden Sie sich für eine Bestellung rechtzeitig bei der Hausleitung.
- Sicherheit / Erste Hilfe: Feuerlöscher befinden sich auf allen Fluren. Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich in der Küche. Benutzen Sie bitte bei Feueralarm die Feuermelder und warnen Sie zusätzlich durch Rufen. Informieren Sie unverzüglich einen Mitarbeiter des Brüninghauses. Grundsätzlich gilt: Bei Alarm treffen sich alle Gäste und Mitarbeiter auf der Parkfläche vor dem Haus! Für Beschädigungen an der Brandmeldeanlage sowie vorsätzliches Auslösen des Hausalarms bzw. anderweitige Manipulation der Anlage ist ein Betrag von € 250,00 je Einzelfall zu entrichten zzgl. Übernahme der anfallenden Reparaturkosten!
- Tiere: Das Mitbringen von Tieren ist nur in Absprache mit der Hausleitung möglich.
Der Vorstand